Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Geschäftsbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

 


1.2 Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die aufgrund eines Auftrags eines Unternehmers von uns ausgeführt werden. Unternehmer im Sinne dieser Lieferbedingungen ist jede natürliche und juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 


1.3 Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 


1.4 Gültig sind immer die aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertrages.

 

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 


2.2 Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Das Gleiche gilt für nachträgliche Änderungen der Bestellung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

 


2.3 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§ 3 Preise

 

3.1 Die in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk und schließen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Transportkosten, Verpackung und Versicherung nicht mit ein. Alle Preise gelten zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.

 


3.2 Durch das Erscheinen einer neuen Preisliste wird die vorangegangene ungültig.

 


3.3 Alle Lieferungen werden zu den Preisen, die am Tage des Zustandekommens des Liefervertrages gültig sind, berechnet.

 


3.4 Im Einzelfall als verbindlich bezeichnete Preise für ein Angebot gelten nur für das einzelne Angebot. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge und müssen neu verhandelt werden.

 


3.5 Mehrkosten, die uns durch nachträgliche Änderungen des Auftrages entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.

 

§ 4 Lieferung und Annahme

 

4.1 Lieferungen erfolgen in der Regel kurzfristig ab Lager Spaichingen, Zwischenkauf und Teillieferungen vorbehalten.

 


4.2 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.



4.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Einer Nachfristsetzung bedarf es lediglich in dem Falle nicht, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen. Anderenfalls ist der Besteller erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden verlangt werden, es sei denn, der Schaden ist aufgrund eines Umstandes entstanden, den wir oder unsere Erfüllungsgehilfen in Folge des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit verursacht haben. Der Anspruch auf Leistung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.

 


4.4 Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

 


4.5 Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

 


4.6 Wünscht der Besteller die Lieferung per Schnelllieferdienst, so werden ihm die zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

 


4.7 Die Art des Verpackens und Versendens liegt in unserem Ermessen. Die Kosten für die Rücksendung der Transportverpackung gehen zu Lasten des Bestellers.

 


4.8 Rücksendungen müssen in jedem Fall, auch bei Falschlieferung, mit uns vereinbartwerden. Andernfalls sind wir berechtigt die Annahme zu verweigern. Der Versand muss frei erfolgen; bei Schuldhaftigkeit werden die Versandkosten von uns erstattet.

 


4.9 Geliefert wird auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Lager Spaichingen. Falls nichts anders vereinbart, bestimmen wir Versandart und Versandweg. Für Fehler bei der Durchführung oder des Versandes haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 


4.10 Bitte hierzu besonders § 9 Transportschäden beachten.

 

§ 5 Zahlung und Zahlungsverzug

 

5.1 Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto. Ist der Besteller allerdings mit der Zahlung noch offener Rechnungen in Verzug, wird für neue Rechnungen auch bei Zahlung innerhalb des Zahlungsziels kein Skonto gewährt. Generell behalten wir uns eine Änderung der Zahlungsbedingungen, z.B. Vorauskasse, vor.

 


5.2 § 284 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Wir sind berechtigt, gegenüber dem Besteller vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen, unbeschadet etwaiger anderer darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche.

 


5.3 Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Sie gelten nicht als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung als Bezahlung. Bei der Einlösung anfallende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

 


5.4 Alle bare und unbare Zahlungen auf Forderungen können nur in Euro erfolgen.

 


5.5 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

 

 

5.6 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung geleistet hat.

 


5.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegensprüche ist nicht statthaft.

 

§ 6 Qualität, Gewährleistung, Mängelrüge

 

6.1 Handelsübliche, geringfügige Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen und von Mustern bleiben – soweit die Interessen des Bestellers dadurch nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden – vorbehalten. Entsprechendes gilt für geringfügige Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts.

 


6.2 Mängelrügen sind vom Besteller unverzüglich nach Wareneingang schriftlich zu erklären. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für Mängel und Fehlmengen, die nicht rechtzeitig gerügt werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 


6.3 Fehlmengen werden bei rechtzeitiger Anzeige nachgeliefert. Im Falle berechtigter Sachmängel beschränkt sich das Recht des Bestellers zunächst darauf, innerhalb angemessener Frist kostenfrei Ersatzlieferung der von uns gelieferten Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware unter Beachtung von Ziffer 4.9 zu verlangen. Ist eine Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht erfolgt, so kann der Besteller insoweit Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 


6.4 Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Pflichtverletzung erheblich ist.

 


6.5 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Bei Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 


6.6 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko umfassende Eigenschaftszusicherung vorliegt und der Schaden auf ihrem Fehlen beruht.

 


6.7 Durch Mängelrügen wird die Fälligkeit der Zahlung - auch von Teilbeträgen - nicht berührt. Der Käufer hat auch nicht das Recht, die Zahlung zurückzuhalten.

 


6.8 Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 


6.9 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,

- fehlerhafte Inbetriebsetzung durch Besteller oder Dritte, - natürliche Abnutzung,

- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

- ungeeignete Betriebsmittel,

- chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.

 


6.10 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind, bzw. bis zur Einlösung aller Wechsel und Schecks. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 


7.2 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.

 


7.3 Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe des Wertes unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.

 


7.4 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl und Feuer zu versichern und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche gilt für die durch Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Sachen.

 


7.5 Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Besteller in geeigneter Weise auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 


7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu verlangen, die Befugnis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang (Ziffer 7.2 Satz 1) zu widerrufen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir unter Anrechnung des Erlöses – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Bestellers zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt.

 


7.7 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 %, so sind wir auf schriftliches Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten richtet sich nach unserer Wahl.

 

§ 8 Datenverarbeitung

 

8.1 Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen dem Besteller betreffenden Daten im Sinne Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, außer an Partner im Zuge der Bestellabwicklung, lehnen wir ab.

 

§ 9 Transportschäden

 

9.1 Für Transportschäden - auch für verdeckte - haften nicht wir, sondern der betreffende Transportführer (Spedition, Bahn, Post oder Paketdienst).

 


9.2 Eingehende Sendungen sind sofort auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu überprüfen. Für nicht vollständige oder beschädigte Sendungen darf keine Quittung bzw. nur eine eingeschränkte/vorbehaltliche Quittung erteilt werden.

 


9.3 Der Transportführer muss spätestens nach 3 Tagen (Post innerhalb 24 Stunden) benachrichtigt werden. Ware und Verpackung müssen bis zur Schadensaufnahme unverändert belassen werden. Wir schicken Ihnen ggf. Ersatz.

 


9.4 Sollten Sie uns Ihre Ansprüche übertragen wollen, so benötigen wir von Ihnen das Frachtdokument, eine Schadensbeschreibung und eine Abtretungserklärung.

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

 

10.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlung durch den Besteller ist für beide Teile ausschließlich Spaichingen.

 


10.2 Gerichtsstand ist für beide Parteien das für Spaichingen zuständige Gericht oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Bestellers zuständige Gericht.

 


10.3 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

 


10.4 Allein verbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Verträge außer in Deutsch auch in einer anderen Sprache abgefaßt sind.